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Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB)

Alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen basieren auf diesen Liefer- und Leistungsbedingungen. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Spätestens bei der Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen gelten unsere Bedingungen als angenommen.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Dem Angebot eventuell beigefügte Unterlagen wie Kataloge oder Prospekte sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsrechte, Musterrechte, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Liefer- und Dienstleistungsverträge kommen erst dann zustande, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Umfang der vertraglichen Verpflichtung

Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ist die beiderseits unterzeichnete schriftliche Vereinbarung maßgebend; liegt eine solche nicht vor, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Preise

Unsere Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich für die jeweils angebotenen bzw. bestätigten Mengen ausschließlich Mehrwertsteuer; für Leistungen ab Werk, ohne Kosten für Versand, Versicherung und Kosten für Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird zu dem am Tag der Lieferung gültigen Satz zusätzlich berechnet, sonstige Steuern und auch Zollgebühren sind nicht inbegriffen, daher vom Besteller zu übernehmen.

Wir berechnen die am Liefertag gültigen Preise. Überschreitet eine Erhöhung des bei Vertragsabschluß gültigen Preises 6 %, kann der Besteller innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntgabe des erhöhten Preises vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht für längerfristige Lieferbeziehungen, die aus im Bereich des Bestellers liegenden Gründen in Teillieferungen erfüllt und angerechnet werden. Wir sind berechtigt, die Kosten für Versuchsteile, Muster und Werkzeuge, die zur Fertigung von Versuchs- und Serienteilen notwendig sind, dem Besteller in Rechnung zu stellen.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware – bei Teillieferung: die gelieferten Teile – unser Werk, ein Außenlager oder bei direkter Lieferung nicht selbst hergestellter Ware das Lager eines unserer Unterlieferanten verläßt. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Meldung der Vesandbereitschaft auf den Besteller über; auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichern wir die Ware für ihn.

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Mängelgewährleistungsrechte aus Abschnitt 11 entgegenzunehmen.

Lieferung und Leistung

Die Vereinbarung von Terminen und Fristen bei Vertragsabschluß bedarf der Schriftform; dasselbe gilt für deren nachträgliche Vereinbarung oder Änderung. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Teile und Angaben sowie die Erbringung von vertraglich oder gesetzlich geschuldeten Vorleistungen des Bestellers voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware dem Besteller abholbereit gemeldet wurde. Falls Versendung geschuldet ist, gilt als Tag der Lieferung der Tag, an dem die Ware an die Transportperson übergeben wird.

Teillieferungen und -leistungen innerhalb der angegebenen Lieferfrist sind zulässig. Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei nach Vertragsabschluß eintretenden Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie Feuer, Überflutungen, extreme Wetterbedingungen, Unfälle, behördliche Eingriffe, Materialverknappung, Verspätung von Zulieferungen oder anderen Fällen nach Vertragsabschluß eintretenden unverschuldeten Unvermögens auf unserer Seite oder bei einem unserer Unterlieferanten. Wird infolge eines der vorgenannten Lieferungs- oder Leistungshindernisse der vereinbarte Liefer- oder Leistungstermin um 6 Monate überschritten, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

Bei verschuldetem Verzug oder schuldhafter Unmöglichkeit der Lieferung ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung wie folgt beschränkt: Für jede angefangene Woche des Verzuges beträgt der Schadensersatz höchstens 0,5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung oder Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Der Ersatzanspruch bei leichter Fahrlässigkeit ist insgesamt auf höchstens 5 % des vorbezeichneten Wertes begrenzt.

 Anderweitige Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtungen oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit zwingend gehaftet wird.

Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach ergebnislosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist, bleibt unberührt.

Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers einzulagern.

Abnahme

Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so können wir dem Besteller schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung, daß nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme der Ware oder Annahme der Leistung abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert hat. Wenn wir Schadensersatz verlangen, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises oder der Dienstleistungsvergütung. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind bei lnlandsaufträgen innerhalb von 14 Tagen rein netto zahlbar. Neukunden erhalten bei Erstaufträgen nur gegen Vorauszahlung, soweit keine andere Vereinbarung erfolgte. Bei Auslandsaufträgen liefern wir nur gegen Vorkasse.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen per Scheck gelten erst nach endgültiger Einlösung als eingegangen. Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung.

Soweit der Besteller keine besondere Nachricht bzw. Mitteilung gibt, werden Zahlungen jeweils auf die älteste offene Rechnung angerechnet.

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von uns unbestritten oder die rechtskräftig festgestellt sind. Der Besteller kann gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht, das auf anderen Aufträgen oder Rechtsverhältnissen beruht, geltend machen.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung, so berechnen wir ab Verzug des Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Der Nachweis eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Ist der Besteller mit seinen Zahlungen für unsere berechtigten Forderungen im Rückstand, so können wir die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben.

Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung der insgesamt noch bestehenden Restschuld oder sicherheitshalber die einstweilige Herausgabe der gelieferten Ware zu fordern, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Bei noch zu liefernden Waren oder noch zu erbringenden Dienstleistungen sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheitsleistung zu verlangen.

Falls wir von unserem Recht zu Teillieferungen oder Teilleistungen Gebrauch machen, ist der Besteller verpflichtet, den gelieferten Teil der Ware oder den erbrachten Teil der Dienstleistung entsprechend den vorstehenden Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

Bei Auftragserteilung behalten wir uns vor, bei nicht gewährleistetem Versicherungsschutz, Vorkasse zu verlangen

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur erfolgten Einlösung – unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.

Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung oder sonstige gesetzliche Vorschriften, wird bereits jetzt vereinbart, daß das Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache nach dem Rechnungswert wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.

Dem Besteller wird jedoch gestattet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Die daraus entstehenden Ansprüche der Bestellers gegen Dritte werden bereits hierdurch in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an uns abgetreten.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung oder eine andere Verfügung über die Vorbehaltsware, die unsere Rechte zu beeinträchtigen geeignet ist, ist ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, durch das der Wert der Ware als Sicherungsobjekt nicht unwesentlich gefährdet wird, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Waren durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

Soweit unsere Gesamtforderungen durch Eigentumsvorbehalt und/oder Abtretung zu mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert sind, werden wir auf Verlangen des Bestellers darüber hinausgehende Sicherungen nach unserer Auswahl freigeben.

Erfüllt der Besteller eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten nicht, wird die zu diesem Zeitpunkt noch offene gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

Gewährleistung

Geringfügige unerhebliche Abweichungen oder Änderungen gegenüber den Katalogen oder Mustern oder früher gelieferter Ware gelten nicht als Mängel. Die Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar und sind nicht als Zusicherung zu verstehen. Die Zusicherung von Eigenschaften oder der Ausschluß branchenüblicher Abweichungen müssen stets für jeden Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Fehler, Mehr- oder Mindermengen unverzüglich zu rügen. Vor einer serienmäßigen Weiterverarbeitung unserer Waren ist an einer ausreichenden Stückzahl die Mangelfreiheit und Geeignetheit für die Weiterverarbeitung zu überprüfen. Fehler sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung unter eingehen der Beschreibung und Angabe unserer Auftragsnummer schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Fehlern beträgt die Mitteilungsfrist zehn Tage nach Lieferung. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für nicht rechtzeitig gerügte Mängel ist ausgeschlossen.

Für Mängel der Lieferung oder der Dienstleistungen, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß weitergehender Ansprüche, unbeschadet jedoch der Ansprüche nach Ziffer 6. und Ziffer 12., wie folgt:

Mangelhafte Teile, die sich innerhalb eines Jahres seit Lieferung infolge eines bei Gefahr- übergang vorhandenen Fehlers – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Bauteile oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit als nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, werden von uns nach unserem billigen Ermessen entweder unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert. Um die notwendigen Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen vornehmen zu können, muß der Besteller uns eine angemessene Frist gewähren sowie zur Ausbesserung oder Ersatzlieferung Gelegenheit geben. Nachbesserungen und Reparaturen werden nach unserer Wahl vor Ort oder in unserem Werk durchgeführt. Anfallende Transportkosten gehen zu unseren Lasten, wobei der Versender verpflichtet ist, die kostengünstigere Versandart zu wählen. Der Besteller kann eine Mängelbeseitigung außerhalb unseres Werkes verlangen, wenn unter Abwägung der berechtigten Interessen das Interesse des Bestellers an einer Mängelbeseitigung vor Ort überwiegt und der Besteller gegenüber einer Mängelbeseitigung im Werk entstehenden Mehrkosten trägt. Führt die Nachbesserung vor Ort gegenüber der Nachbesserung bei uns im Werk zu einer erheblichen Einschränkung des entstehenden Schadens, so beteiligen wir uns im angemessenen Umfang an den entstehenden Mehrkosten.

Unsere Gewährleistung gilt nur bei solchen Fehlern, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten. Für unsachgemäße Installation, Reinigung oder Behandlung durch den Besteller oder bei Verwendung von ungeeigneten Reinigungs- oder Betriebsmitteln sowie für normale Abnutzung haften wir nicht. Gleiches gilt, wenn seitens des Bestellers oder durch Dritte unsachgemäße Änderungen, Reinigungen, Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe vorgenommen werden.

Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen insbesondere Ansprüche auf den Ersatz von Schäden, die nicht auf den Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit uns einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Ausschluß gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Ansprüche des Bestellers aus Ziffer 6. und Ziffer 12. bleiben unberührt.

Haftung gegenüber dem Besteller

Unsere Haftung auf Schadensersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen ist vorbehaltlich der in Ziffer 6. und Ziffer 11. genannten Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

Diese Haftungsregelung gilt auch für von uns durchgeführte Beratungen in Wort und Schrift sowie für Versuche und sonstige Tätigkeiten und Dienstleistungen. Es obliegt dem Besteller selbst, die Eignung unserer Waren und Dienstleistungen für die von ihm beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch diese Klausel weder beschränkt noch beeinträchtigt.

Rücktrittsrecht

Entstehen nach Auftragsbestätigung bei uns begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung der Ware zu verlangen. Wenn der Besteller diesem Leistungsverlangen nicht nachkommt, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Ersatz unserer Aufwendungen verlangen.

Dem Besteller steht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Soweit dem Besteller ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde oder wir im Einzelfall einer Stornierung einverstanden sind, sind vom Besteller folgende Stornogebühren zu bezahlen:

Anzahl der Kalendertage zwischen schriftlicher

Auftragsbestätigung und Stornierung Prozent des Preises

00 – 30 Tage 10 %

30 – 45 Tage 20 % über 45 Tage 30 %

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß internationaler Kaufverträge über bewegliche Sachen und des einheitlichen UN-Kaufrechte sind jedoch ausgeschlossen.

Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmenhauptsitz oder für die die Lieferung ausführende Zweigniederlassung zuständig ist.

Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Unwirksamkeit von Klauseln

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen AGB-Klauseln nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Liefer- und Leistungs- bedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Hinweise

Mit dem Urteil vom 12.Mai 1998 - Aktenzeichen: "312 O 85/98" - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Hamburger Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir nur unsere Seiten bearbeiten, und keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der von uns gelinkten Seiten haben, erklären wir hiermit, dass wir uns von den Inhalten der verlinkten Webseiten und weiterführenden Links distanzieren. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf dieser Webseite. Sollten Inhalte unseres Internetangebotes gegen geltendes Urheberrecht oder das Markengesetz verstoßen, bitten wir um schnellstmöglichen Hinweis, damit wir dies korrigieren können.

Verpackungsverordnung ab dem 1.1.2009

Wir verwenden geeignetes Verpackungsmaterial, das unsere Waren auf dem Weg zu Ihnen sicher vor Beschädigungen schützt. Wir berücksichtigen den Umweltschutz, denn unsere Verpackungen bestehen zu einem hohen Anteil aus gebrauchten Kartonagen,Euro-Tauschpaletten oder in Ausnahmefällen aus Einwegholzpaletten. Wir sind an rechtliche Vorgaben gebunden. Die deutsche Verpackungsverordnung verpflichtet uns, dafür Sorge zu tragen, dass die von uns eingesetzten Verpackungen nach dem Gebrauch recycelt werden. Selbstverständlich haben Sie als Verbraucher bzw. Kunde die Möglichkeit, die Verpackung, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw., in die Altpapiersammlung zu geben. Die artfremden Verpackungsmaterialien, z. B. Klebebänder, Etiketten und geringe Folienanteile, stören den Recycling-Prozess nicht. Gerne können Sie, bei der nächsten LKW-Anlieferung, von uns verwendete Verpackungsmaterialien unserem Fahrer wieder mitgeben. Wir werden diese weiter verwenden oder dem Recycling-Prozess zu führen. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, nehmen wir von uns in Verkehr gebrachte Verpackungsmaterialien jederzeit kostenfrei zurück.